Öffnung am 19.Mai 2021

Maßnahmen & Vorschriften - alles was Ihr wissen müsst, wenn Ihr zu uns ins Auracher Löchl kommt.

Es ist nun endlich so weit, wir dürfen in wenigen Tagen all unsere Türen wieder öffnen! Das klingt aber in der Theorie einfacher als in der Praxis. Wirklich aussagekräftige Information zu den aktuellen Corona Regelungen zu finden, stellt schon eine Herausforderung dar.

Um Euch den Aufenthalt bei uns sorgenfrei zu gestalten, haben wir folgende Informationen kurz und bündig zusammengestellt, welche beachtet werden müssen.

 
In Österreich gilt die 3-G-Regel -> geimpft, getestet, genesen.
Hierzu haben wir noch genauere Informationen zusammengefasst.

Geimpft:
oAb dem 22. Tag nach der 1. Impfdosis, gültig für 3 Monate.
oDie 2. Impfung verlängert die Gültigkeit um 6 weitere Monate.
oImpfstoffe mit nur 1 vorgesehenen Impfdosis sind ab dem 22. Tag für 9 Monate gültig.
oFür bereits Genesene mit 1 Impfung, gilt die Impfung für 9 Monate.

Getestet:
oPCR-Test: gültig 72 Stunden ab Probenahme.
oAntigentest: gültig 48 Stunden nach Probenahme (von einer befugten Stelle).
oSelbsttests: gültig 24 Stunden, wenn dieser behördlich erfasst wurde.
oIm Auracher Löchl bieten wir Selbsttests an. Aus organisatorischen Gründen, allerdings nur in begrenzten Stückzahlen. Bei der Ausgabe gilt: First Come, first serve.

Genesen:
oNach Ablauf der Infektion für 6 Monate von der Testpflicht befreit.
oAbsonderungsbescheid oder ärztliche Bestätigung zum Nachweis notwendig.

Die geltenden Regelungen in der Gastronomie:
o Registrierungspflicht im Restaurant - unsere Kollegen helfen gerne vor Ort oder informiert Euch schon vorab online.
o Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
o Indoor: max. 4 Erwachsene + max. 6 Kinder (minderjährig).
o Outdoor: max. 10 Erwachsene + max. 10 Kinder (minderjährig).
o Beim Eintreten und Bewegen im Restaurant immer eine FFP-2 Maske tragen.
o Bitte halten Sie 2 Meter Abstand zu Ihnen fremden Personen.
o Wir bitten um fristgerechte Reservierung um Ihnen auch einen Tisch bei uns im Auracher Löchl garantieren zu können.

Die geltenden Regelungen in der Hotelerie:
o Zutritt & Check-In für getestete, genesene oder geimpfte Personen.
o Tests müssen immer aktuell gehalten werden. z.B. bei einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden, muss nach 48 Stunden ein Antigentest erneuert werden.
o Betreten und Bewegen im Haus immer mit FFP-2 Maske.
o Bitte halten Sie 2 Meter Abstand zu Ihnen fremden Personen.

Wir geben täglich unser Bestes, um die uns vorgeschriebenen Maßnahmen im Haus auszuführen. Regelmäßiges desinfizieren und abwischen von Türgriffen, Geländer sowie offenen Flächen ist für uns selbstverständlich. Ebenso finden Sie im gesamten Gebäude des Auracher Löchls Desinfektionsspender. Wir hoffen, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich gestalten zu können.

Informationen für unsere Gäste aus Deutschland:
Die Anmeldepflicht bleibt für alle bestehen, sobald man wieder nach Deutschland einreist (www.einreiseanmeldung.de). Die Testpflicht für Einreisen aus Österreich entfällt für genesene oder geimpfte Personen. Sowie, die Quarantänepflicht entfällt, wenn Sie geimpft, genesen oder getestet sind und diesen Nachweis vorlegen können. Die Nachweise können Sie ebenfalls über das Einreiseportal übermitteln.

Auch wenn es nun etwas „anders“ abläuft, sind wir dennoch wie gewohnt für Euch und Eure Liebsten da, und freuen uns schon sehr, Euch wieder bei uns verwöhnen zu dürfen!
Euer Auracher Löchl Team




Stand: 18. Mai 2021 
Wir haben nach besten Wissen und Gewissen die aktuellen Bestimmungen zusammengefasst. Fehler und Änderungen vorbehalten. 


 
17.05.2021
 Auracher Löchl