Stornobedingungen Herbst 2021

Aktuelle Infos zum Urlaub buchen in der Römerhofgasse!

Sehr gerne möchten wir Euch auf eine entspannte Zeit voller exquisiter Momente bei uns im Auracher Löchl einladen. Ihr könnt gerne Euren Urlaub bei uns schon jetzt planen, mit unseren flexiblen Stornobedingungen nehmen wir das Risiko auf uns.

Die 2 G Regelung hat Euch unvorbereitet überrascht. Sehr gerne kannst Du Deinen Urlaub auch auf ein späteres Datum verschieben. Gemeinsam finden wir bestimmt die beste Lösung für alle.
Lasst Euch die Vorfreude auf den nächsten Urlaub nicht nehmen!

 
Seit Montag, 08.11.2021 gilt in der österreichischen Hotellerie und Gastronomie die 2G-Regel. Eine Beherbergung für Gäste ist somit nur noch mit gültigem Impf- oder Genesungs-Nachweis möglich. (Als Genesen gilt kein Antikörpertest, sondern nur der Bescheid der Behörde, dass Sie an Covid erkrankt waren – Gültigkeit: maximal 6 Monate)

Wir dürfen unsere Gäste beim erstmaligen Betreten nur einlassen, wenn sie einen 2-G-Nachweis, sprich geimpft oder genesen vorweisen. Wir bitten Euch herzlich diesen Nachweis zusammen mit einem Lichtbildausweis für uns bereit zu halten. Gute Nachricht: Es ist kein Mundschutz erforderlich, aber natürlich können Sie diesen trotzdem gerne tragen. 

Im Bereich der Beherbergung wurden Ausnahmebestimmungen bezüglich der 2-G-Regelung aufgenommen, in welchen die Beherbergung nach wie vor mit einem gültigen 3-G-Nachweis zulässig ist:
• Beherbergung aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen
• Beherbergung zum Zwecke der Betreuung hilfsbedürftiger Personen
• Beherbergung zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses
• Beherbergung zum Zwecke des Schul- oder Universitätsbesuchs
• Beherbergung zum Zwecke des Kurbesuchs oder des Besuchs einer Rehabilitationsanstalt
• Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits in einem Hotel oder in einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachten.
Wenn einer dieser Punkte zutrifft bitten wir um das Mitteilen des Grundes und die Übermittlung einer Bestätigung.


Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
sind von der 2-G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Beherbergungsbetriebe, Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.


Unsere geltenden Stornobedingungen:

•bis 48h vor Anreise kostenfrei
•bis 24h vor Anreise 50% des Gesamtbetrages
•weniger als 24h vor Anreise 100% des Gesamtpreises
•non-ref Raten können NICHT rückerstattet werden


Bedingungen im Falle von Corona (auch gültig für non-ref Raten):
• Kostenlose Umbuchung bis zum Anreisetag bei Grenzschließung, Einreiseverbot in die Region Kufsteinerland oder Ausreiseverbot aus der Heimatgemeinde
• Kostenlose Umbuchung im Falle einer Reisewarnung des zuständigen Ministeriums für den Urlaubsort in der Region Kufsteinerland


Wir haben uns bemüht die neuesten Informationen zu den Regelungen aufzuarbeiten und hoffen dass wir Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg räumen konnten. 
Noch Fragen offen?

Einfach unter +43537262138 anrufen oder Mail an hallo@auracher-loechl.at
 AKTUELLE INFOS UND MASSNAHMEN - COVID-19 (DAS KUFSTEINERLAND INFORMIERT.) 
☞ Aktuelle Vorgaben der österreichischen Bundesregierung betreffend dem Reiseverhalten
☞ WKO-Aktuell geltende Corona-Regelungen für die Hotellerie

Wir sowohl die Präventionsmaßnahmen als auch die Buchungsherausforderung bestens unter Kontrolle.
Lasst Euch die Vorfreude daher nicht nehmen. Wir freuen uns auf Euch!

Euer Auracher Löchl Team


Best Preis Garantie bei DIREKT BUCHUNG!


Informationsstand: 9.11.2021_Angaben zu Corona Regelungen ohne Gewähr.


 
09.11.2021
 Auracher Löchl